Allgemeine Geschäftsbedingungen Schön Leben mit Hund vertreten durch Martina Schön

 

  • Der Besitzer versichert, dass sein Hund einen gültigen Impfschutz hat (zumindest eine Grundimmunisierung lt. Impfausweis/ Heimtierausweis), und frei von ansteckenden Krankheiten bzw. Parasiten ist.

  • Der Vertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot von Schön Leben mit Hund annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an den Trainer wendet.

  • Schön Leben mit Hund ist jedoch berechtigt, den Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Verhaltensauffälligkeiten geht, die die Trainerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die Schön Leben mit Hund in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Schön Leben mit Hund der bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

  • Die Teilnahme am Übungs- und Trainingsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr! Schön Leben mit Hund haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Schön Leben mit Hund übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch den Tierhalter auf den bestehenden Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, Besuch, Übung der teilnehmenden und mitgebrachten Personen und Hunde an den Trainingsstunden erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Ebenfalls übernimmt Schön Leben mit Hund keine Haftung für Schäden, die von Dritten (mitgebrachten Personen) oder deren Tieren herbeigeführt wurden. Für die Dauer des Trainings bleibt der Hundeführer/ Besitzer verantwortlicher Halter für seinen Hund im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Hundehaftpflichtversicherung, die die Teilnahme in einer Hundeschule nicht ausschließt, wird daher vorausgesetzt.
  • Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Schön Leben mit Hund ist jedoch berechtigt, das Trainingsverhältnis dann abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert oder Trainingsmaßnahmen vereitelt.

  • Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, wie z.B. übermäßige Aggressionen oder Ängste sind dem Trainer bei der Anmeldung unverzüglich mitzuteilen.

  • Verspätungen eines Teilnehmers zu einem Termin gehen auf dessen Kosten. Schön Leben mit Hund ist nicht verpflichtet, diese selbst verschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen.

  • Versäumen eines Termins, der nicht rechtzeitig (8 Stunden vor Beginn) abgesagt wurde, geht auf Kosten des Teilnehmers. Schön Leben mit Hund ist nicht verpflichtet dieses selbst verschuldete Versäumnis nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen.

  • Die Trainerin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Dieses ist vor oder nach der Übungsstunde in bar zu entrichten. Kursgebühren können überwiesen werden. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Schön Leben mit Hund und Tierhalter vereinbart sind, wird nach der gültigen Preisliste abgerechnet. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.

  • Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten (Personalien, Fotos, Videoaufnahmen) erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Personalien werden ausschließlich für firmeninterne Zwecke verwendet. Fotos und Videoaufnahmen werden nur gemacht und für die Veröffentlichung auf der Homepage und für Unterrichtszwecke genutzt, wenn ein Einverständnis der Beteiligten erklärt wurde.

  • Eine Erfolgsgarantie kann von der Trainerin nicht gegeben werden, da der Erfolg des Trainings maßgeblich vom Teilnehmer (bedingt durch die notwendige, konsequente und richtige Anwendung der Trainingsvorschläge) selbst abhängt.

  • Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.